Landgericht Bonn, 2016-02-11, 17 O 40/15

17 O 40/15Kantonsgericht11.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 17 O 40/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-11

Aktenzeichen: 17 O 40/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0211.17O40.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag zwischen den Parteien über 80.000,- € zur Hauptdarlehensnummer ###### durch den Widerruf des Klägers vom 05.01.2015 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 72 % und die Beklagte zu 28 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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