Landgericht Bonn, 2016-02-22, 4 T 32/16

4 T 32/16Kantonsgericht22.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 4 T 32/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-22

Aktenzeichen: 4 T 32/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0222.4T32.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Entscheidung des Amtsgerichts Königswinter vom 17.12.2015 wird aufgehoben.

Auf die Erinnerungen der Gläubigerin sowie der Beteiligten zu 1 werden die von dem weiter Beteiligten zu 2 festgesetzten Kosten auf 49,55 € reduziert. Dieser Kostenanspruch richtet sich gegen die Gläubigerin, deren weitergehende Erinnerung zurückgewiesen wird.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.