4 O 121/15•Landgericht Bonn, 2016-02-25, 4 O 121/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 4 O 121/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-25
Aktenzeichen: 4 O 121/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0225.4O121.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn vom 27.10.2015 bleibt mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass die Beklagte dazu verurteilt wird, an die Klägerin 4.334,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 90,97 € seit dem 08.04.2014, aus 325,78 € seit dem 01.05.2015, aus 1.666,15 € seit dem 13.06.2015, aus 1.372,18 € seit dem 02.09.2015, aus 91,57 € seit dem 03.07.2015, aus 16,65 € seit dem 14.08.2015 und aus 770,96 € seit dem 16.09.2015 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten von 619,80 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.10.2015 zu zahlen.
lm Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die durch die Säumnis verursachten Kosten hat die Beklagte zu tragen. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 28 % zu tragen, die Beklagte hat 72% zu tragen.
Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden. lm Übrigen ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.