1 O 458/14•Landgericht Bonn, 2016-04-06, 1 O 458/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 458/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-06
Aktenzeichen: 1 O 458/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0406.1O458.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 839 BGB; Art. 85 GG; § 19 AtG; § 80 VwGO
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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