Landgericht Bonn, 2016-04-08, 1 O 90/15

1 O 90/15Kantonsgericht08.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 90/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-08

Aktenzeichen: 1 O 90/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0408.1O90.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass der Widerbeklagten folgende Ansprüche nicht zustehen:

a) Ansprüche aus einer Beteiligung an der „C mbH & Co. KG mit einer Beteiligungssumme von 50.000,00 €, Treuhand-Nr. ######, die der Kläger im vorliegenden Verfahren kraft behaupteter Abtretung gegenüber dem Beklagten geltend gemacht hat;

b) Ansprüche aus einer Beteiligung an der N GmbH & Co. KG mit einer Beteiligungssumme von 15.000,00 US $, Referenz-Nr. ######, die der Kläger im vorliegenden Verfahren kraft behaupteter Abtretung gegenüber dem Beklagten geltend macht.

Die Kosten des Rechtsstreites werden wie folgt verteilt:

Der Kläger trägt die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Beklagten, mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention, die der Widerbeklagten auferlegt werden. Eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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