28 KLs-920 Js 860/15-11/15•Landgericht Bonn, 2016-04-26, 28 KLs-920 Js 860/15-11/15
Landgericht Bonn, 2016-04-26, 28 KLs-920 Js 860/15-11/15
28 KLs-920 Js 860/15-11/15Kantonsgericht26.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 28 KLs-920 Js 860/15-11/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-26
Aktenzeichen: 28 KLs-920 Js 860/15-11/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0426.28KLS920JS860.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. große Jugendkammer des Landgerichts als Jugendschwurgericht
Tenor
Der Angeklagte ist des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in vier Fällen, in zwei Fällen hiervon im Versuch, sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit versuchter Nötigung schuldig.
Gegen ihn wird eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.
- §§ 176 Abs. 1, 240 Abs. 1, Abs. 3, 315b Abs. 1 Nr. 3, 22, 23, 52, 53 StGB, §§ 1, 3 JGG -
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