17 O 378/15•Landgericht Bonn, 2016-05-06, 17 O 378/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 17 O 378/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-06
Aktenzeichen: 17 O 378/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0506.17O378.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Es wird festgestellt, dass sich das Darlehensvertragsverhältnis der Parteien, vom 03.09.2004, Vorgangsnummer der Beklagten: ###### aufgrund des Widerrufs des Klägers vom 30.09.2014 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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