Landgericht Bonn, 2016-05-06, 17 O 378/15

17 O 378/15Kantonsgericht06.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 17 O 378/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-06

Aktenzeichen: 17 O 378/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0506.17O378.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass sich das Darlehensvertragsverhältnis der Parteien, vom 03.09.2004, Vorgangsnummer der Beklagten: ###### aufgrund des Widerrufs des Klägers vom 30.09.2014 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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