1 O 390/15•Landgericht Bonn, 2016-05-18, 1 O 390/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 390/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-18
Aktenzeichen: 1 O 390/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0518.1O390.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 839 BGB, § 5 RDG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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