Landgericht Bonn, 2016-05-27, 8 S 233/15

8 S 233/15Kantonsgericht27.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 233/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-27

Aktenzeichen: 8 S 233/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0527.8S233.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn

Tenor

wird die Berufung der Beklagten gegen das am 26.10.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn (111 C 231/15)

als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 3.307,80 EUR festgesetzt.

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