8 S 233/15•Landgericht Bonn, 2016-05-27, 8 S 233/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 233/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-27
Aktenzeichen: 8 S 233/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0527.8S233.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn
Tenor
wird die Berufung der Beklagten gegen das am 26.10.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn (111 C 231/15)
als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 3.307,80 EUR festgesetzt.
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