1 O 420/15•Landgericht Bonn, 2016-06-03, 1 O 420/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 420/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-03
Aktenzeichen: 1 O 420/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0603.1O420.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von
a) 1.858,90 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2015,
b) 938,90 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2015,
c) 1.977,52 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2015,
d) 425,94 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2015,
e) 979,89 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2015
zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten in Höhe von 546,50 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 17.10.2015 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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