Landgericht Bonn, 2016-06-22, 1 O 361/15

1 O 361/15Kantonsgericht22.06.2016

Regest

Es existiert kein allgemeines subjektives individuelles Recht des Einzelnen auf fehlerfreie Richtlinienumsetzung.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 361/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-22

Aktenzeichen: 1 O 361/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0622.1O361.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: BGB § 839 Abs. 1 i. V. m. §§ Art. 34

Leitsätze

Es existiert kein allgemeines subjektives individuelles Recht des Einzelnen auf fehlerfreie Richtlinienumsetzung.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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