1 O 361/15•Landgericht Bonn, 2016-06-22, 1 O 361/15
Landgericht Bonn, 2016-06-22, 1 O 361/15
1 O 361/15Kantonsgericht22.06.2016
Regest
Es existiert kein allgemeines subjektives individuelles Recht des Einzelnen auf fehlerfreie Richtlinienumsetzung.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 361/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-22
Aktenzeichen: 1 O 361/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0622.1O361.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 839 Abs. 1 i. V. m. §§ Art. 34
Leitsätze
Es existiert kein allgemeines subjektives individuelles Recht des Einzelnen auf fehlerfreie Richtlinienumsetzung.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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