Landgericht Bonn, 2016-06-30, 7 O 11/13

7 O 11/13Kantonsgericht30.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 7 O 11/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-30

Aktenzeichen: 7 O 11/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0630.7O11.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Klägerin Euro 117.825,94 nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Gerichtskosten hat die Klägerin 53 % und die Beklagte zu 1. 47 % zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin hat die Beklagte zu 1. 47 % zu tragen, von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. hat die Klägerin 12 % zu tragen. Die Klägerin hat die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. zu tragen.

Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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