Landgericht Bonn, 2016-07-08, 1 O 460/15

1 O 460/15Kantonsgericht08.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 460/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-08

Aktenzeichen: 1 O 460/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0708.1O460.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 5% und die Beklagten zu 95%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils für die Beklagten vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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