1 O 460/15•Landgericht Bonn, 2016-07-08, 1 O 460/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 460/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-08
Aktenzeichen: 1 O 460/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0708.1O460.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 5% und die Beklagten zu 95%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils für die Beklagten vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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