Landgericht Bonn, 2016-08-04, 2 O 483/15

2 O 483/15Kantonsgericht04.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 483/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-04

Aktenzeichen: 2 O 483/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0804.2O483.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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