Landgericht Bonn, 2016-09-14, 9 O 526/15

9 O 526/15Kantonsgericht14.09.2016

Regest

Zur Zurechnung des Handelns des Versicherungsmaklers, der zugleich als Anlagenberater handelt.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 526/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-14

Aktenzeichen: 9 O 526/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0914.9O526.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Normen: §§ 280, 311, 249 BGB, § 6 VVG, 278 BGB

Leitsätze

Zur Zurechnung des Handelns des Versicherungsmaklers, der zugleich als Anlagenberater handelt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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