9 O 526/15•Landgericht Bonn, 2016-09-14, 9 O 526/15
Landgericht Bonn, 2016-09-14, 9 O 526/15
9 O 526/15Kantonsgericht14.09.2016
Regest
Zur Zurechnung des Handelns des Versicherungsmaklers, der zugleich als Anlagenberater handelt.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 9 O 526/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-14
Aktenzeichen: 9 O 526/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0914.9O526.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Normen: §§ 280, 311, 249 BGB, § 6 VVG, 278 BGB
Leitsätze
Zur Zurechnung des Handelns des Versicherungsmaklers, der zugleich als Anlagenberater handelt.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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