8 S 141/16•Landgericht Bonn, 2016-10-06, 8 S 141/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 141/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-06
Aktenzeichen: 8 S 141/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1006.8S141.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 249 BGB
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg (111 C 42/15) vom 06.05.2416 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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