Landgericht Bonn, 2016-11-03, 8 S 83/16

8 S 83/16Kantonsgericht03.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 83/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-03

Aktenzeichen: 8 S 83/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1103.8S83.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn (101 C 616/15) vom 16.03.2016 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 3.093,53 EUR festgesetzt.

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