Landgericht Bonn, 2017-01-25, 1 O 134/16

1 O 134/16Kantonsgericht25.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 134/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-25

Aktenzeichen: 1 O 134/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0125.1O134.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: StVO § 35; STVO § 9 Abs. 1; StVO § 1; BGB § 839; GG Art. 34

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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