1 O 134/16•Landgericht Bonn, 2017-01-25, 1 O 134/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 134/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-25
Aktenzeichen: 1 O 134/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0125.1O134.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: StVO § 35; STVO § 9 Abs. 1; StVO § 1; BGB § 839; GG Art. 34
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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