Landgericht Bonn, 2017-01-27, 1 O 181/16

1 O 181/16Kantonsgericht27.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 181/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-27

Aktenzeichen: 1 O 181/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0127.1O181.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgericht

Normen: StVG § 7; StVG § 17; StVO § 7 Abs. 5; StVO § 4 Abs. 1; StVO § 3 Abs. 1

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt,

a) an den Kläger 3.352,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.01.2016 zu zahlen

und

b) an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.01.2016 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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