Landgericht Bonn, 2017-01-31, 27 Ns 430 Js 371/15 - 8/16

27 Ns 430 Js 371/15 - 8/16Kantonsgericht31.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 27 Ns 430 Js 371/15 - 8/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-31

Aktenzeichen: 27 Ns 430 Js 371/15 - 8/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0131.27NS430JS371.15.8.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. kleine Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 08.07.2016 aufgehoben.

Der Angeklagte J ist schuldig einer tateinheitlichen Beihilfe zum Vorenthalten von Arbeitsentgelt in zehn Fällen.

Er wird deswegen zu der Geldstrafe von

90 Tagessätzen zu je 30 €

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens vor dem Amtsgericht sowie des Berufungsverfahrens.

  • Angewendete Vorschriften: §§ 266a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 27, 28 Abs. 1, 49 Abs. 1, 52 StGB -

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