8 S 249/16•Landgericht Bonn, 2017-02-20, 8 S 249/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 249/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-20
Aktenzeichen: 8 S 249/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0220.8S249.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten vom 01.12.2016 wird zurückgewiesen.
Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).
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