6 T 29/17•Landgericht Bonn, 2017-03-01, 6 T 29/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 29/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-01
Aktenzeichen: 6 T 29/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0301.6T29.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 09.01.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 22.12.2016 (Az.: 99 IN 199/16) wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Beschwerdewert wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
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