Landgericht Bonn, 2017-03-01, 6 T 29/17

6 T 29/17Kantonsgericht01.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 29/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-01

Aktenzeichen: 6 T 29/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0301.6T29.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 09.01.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 22.12.2016 (Az.: 99 IN 199/16) wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der Beschwerdewert wird auf 1.500,00 € festgesetzt.

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