Landgericht Bonn, 2017-03-23, 29 Qs-660 Js 405/14-5/17

29 Qs-660 Js 405/14-5/17Kantonsgericht23.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 29 Qs-660 Js 405/14-5/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-23

Aktenzeichen: 29 Qs-660 Js 405/14-5/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0323.29QS660JS405.14.5.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Das als sofortige Beschwerde bezeichnete Rechtsmittel vom 07.09.2016 gegen die Festsetzungsentscheidung des Amtsgerichts Siegburg vom 31.08.2016 wird als derzeit unzulässig verworfen.

Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.