29 Qs-660 Js 405/14-5/17•Landgericht Bonn, 2017-03-23, 29 Qs-660 Js 405/14-5/17
Landgericht Bonn, 2017-03-23, 29 Qs-660 Js 405/14-5/17
29 Qs-660 Js 405/14-5/17Kantonsgericht23.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 29 Qs-660 Js 405/14-5/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-23
Aktenzeichen: 29 Qs-660 Js 405/14-5/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0323.29QS660JS405.14.5.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Das als sofortige Beschwerde bezeichnete Rechtsmittel vom 07.09.2016 gegen die Festsetzungsentscheidung des Amtsgerichts Siegburg vom 31.08.2016 wird als derzeit unzulässig verworfen.
Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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