36 T 526/16•Landgericht Bonn, 2017-04-26, 36 T 526/16
Landgericht Bonn, 2017-04-26, 36 T 526/16
36 T 526/16Kantonsgericht26.04.2017
Regest
Zur eingeschränkten Reichweite von § 391 Abs. 2 FAMFG
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 36 T 526/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-26
Aktenzeichen: 36 T 526/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0426.36T526.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Normen: § 335 HGB, § 391 Abs. 2 FamFG
Leitsätze
Zur eingeschränkten Reichweite von § 391 Abs. 2 FAMFG
Tenor
Auf die Beschwerde vom 15.09.2016 wird die Ordnungsgeldentscheidung vom 05.09.2016 einschließlich der Festsetzung von Zustellungskosten aufgehoben.
Die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerin trägt die Staatskasse.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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