36 T 537/16•Landgericht Bonn, 2017-04-26, 36 T 537/16
Landgericht Bonn, 2017-04-26, 36 T 537/16
36 T 537/16Kantonsgericht26.04.2017
Regest
Zur Widerleglichkeit der Fiktion gemäß § 329 Abs. 2 S. 2 HGB
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 36 T 537/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-26
Aktenzeichen: 36 T 537/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0426.36T537.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Normen: § 335 HGB, § 329 Abs. 2 S. 2 HGB
Leitsätze
Zur Widerleglichkeit der Fiktion gemäß § 329 Abs. 2 S. 2 HGB
Tenor
Auf die Beschwerde vom 25.07.2016 wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde die Ordnungsgeldentscheidung vom 12.07.2016 dahingehend abgeändert, dass das Ordnungsgeld auf 500,00 € herabgesetzt wird.
Die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerin trägt die Staatskasse zu 4/5.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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