Landgericht Bonn, 2017-05-12, 1 O 354/16

1 O 354/16Kantonsgericht12.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 354/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-12

Aktenzeichen: 1 O 354/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0512.1O354.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, ihre Zustimmung zur Löschung der bei dem Amtsgericht L im Wohnungsgrundbuch von L2, Blatt ### in Abteilung III laufende Nr. 8 zu ihren Gunsten eingetragenen Sicherungshypothek in Höhe von 140.000,00 DM zu erteilen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer 1. des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,00 € und hinsichtlich Ziffer 2. des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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