1 O 384/16•Landgericht Bonn, 2017-05-19, 1 O 384/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 384/16 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-19
Aktenzeichen: 1 O 384/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0519.1O384.16.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: ZPO § 260; ZPO § 263; BGB § 2314; BGB § 260
Tenor
Die Klage wird auf der ersten Stufe, betreffend die Feststellung der Erledigung der Auskunftsklage und betreffend die Vorlage eines Sachverständigengutachtens (Klageanträge zu I. und II.), sowie auf der zweiten Stufe, betreffend die eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben (Klageantrag zu III.), abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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