1 O 344/16•Landgericht Bonn, 2017-06-21, 1 O 344/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 344/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-21
Aktenzeichen: 1 O 344/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0621.1O344.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: VOB/A § 7 Abs. 4 Nr. 1; VOB/A § 16 Abs. 6; BGB § 311; BGB § 241
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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