1 O 352/16•Landgericht Bonn, 2017-06-21, 1 O 352/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 352/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-21
Aktenzeichen: 1 O 352/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0621.1O352.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 839; GG Art 34
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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