Landgericht Bonn, 2017-06-28, 1 O 18/17

1 O 18/17Kantonsgericht28.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 18/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-28

Aktenzeichen: 1 O 18/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0628.1O18.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: BGB § 307 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1; VOB/B §17; VOB/B § 4 Abs. 7.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Bürgschaft der S AG vom 04.08.2015 Nr. ### ## ###### / $$ über 59.850,39 € betreffend die Leistung C, 120-Mio Programm, Rückbau / Dachabdichtung / Klempner an die Bürgin (S AG) zurückzugeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich des Hauptsachetenors auf Herausgabe gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 60.000,00 € und im Übrigen ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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