1 O 34/17•Landgericht Bonn, 2017-06-30, 1 O 34/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 34/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-30
Aktenzeichen: 1 O 34/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0630.1O34.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn
Normen: BGB § 311; BGB § 311 b; BGB § 280
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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