21 KLs - 661 Js 861/16 - 8/17•Landgericht Bonn, 2017-07-10, 21 KLs - 661 Js 861/16 - 8/17
Landgericht Bonn, 2017-07-10, 21 KLs - 661 Js 861/16 - 8/17
21 KLs - 661 Js 861/16 - 8/17Kantonsgericht10.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 21 KLs - 661 Js 861/16 - 8/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-10
Aktenzeichen: 21 KLs - 661 Js 861/16 - 8/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0710.21KLS661JS861.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchter räuberischer Erpressung in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von d r e i Jahren und n e u n Monaten verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.
§§ 249 Abs. 1 und 2, 253, 255, 303, 22, 23, 52, 53 StGB
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