Landgericht Bonn, 2017-07-11, 17 O 402/16

17 O 402/16Kantonsgericht11.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 17 O 402/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-11

Aktenzeichen: 17 O 402/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0711.17O402.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass die primären Leistungspflichten des Klägers aus dem mit der Beklagten geschlossenen Darlehensvertrag vom 22.09.2010 über 94.000,00 € (HauptDarlNr. ##########) zur Zahlung von Zinsen und zur Erbringung von Tilgungsleistungen aufgrund des erklärten Widerrufs seit dem 25.02.2016 erloschen sind.

Es wird festgestellt, dass der Kläger aus dem unter 1. genannten Darlehensvertrag und dem daraus entstandenen Rückgewährschuldverhältnis per 25.02.2016 nur noch die Zahlung eines Betrags in Höhe von 87.408,44 € schuldet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 54 % und die Beklagte 46 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,- € und für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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