1 O 40/17•Landgericht Bonn, 2017-07-28, 1 O 40/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 40/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-28
Aktenzeichen: 1 O 40/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0728.1O40.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: Inso § 133 Abs. 1; ZPO § 8 b; ZPO a.F. § 806 b; JBeitrO § 6
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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