1 O 62/17•Landgericht Bonn, 2017-08-09, 1 O 62/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 62/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-09
Aktenzeichen: 1 O 62/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0809.1O62.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 839; StrWG NW § 9a
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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