10 O 152/17•Landgericht Bonn, 2017-08-22, 10 O 152/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 O 152/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-22
Aktenzeichen: 10 O 152/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0822.10O152.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist dem Kläger für die klageweise Geltendmachung eines handelsvertreterrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegenüber der H AG entsprechend der Schadenmeldung/Deckungsanfrage vom 03.11.2016, bei der Beklagten unter der Leistungs-Nummer ##-######-#-##-## erfasst, bedingungsgemäßen Versicherungsschutz aus dem Handelsvertreter-Rechtsschutz-Gruppenversicherungsvertrag zur Versicherungsnummer ###### zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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