Landgericht Bonn, 2017-08-22, 10 O 152/17

10 O 152/17Kantonsgericht22.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 152/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-22

Aktenzeichen: 10 O 152/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0822.10O152.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist dem Kläger für die klageweise Geltendmachung eines handelsvertreterrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegenüber der H AG entsprechend der Schadenmeldung/Deckungsanfrage vom 03.11.2016, bei der Beklagten unter der Leistungs-Nummer ##-######-#-##-## erfasst, bedingungsgemäßen Versicherungsschutz aus dem Handelsvertreter-Rechtsschutz-Gruppenversicherungsvertrag zur Versicherungsnummer ###### zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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