Landgericht Bonn, 2017-09-19, 10 O 387/16

10 O 387/16Kantonsgericht19.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 387/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-19

Aktenzeichen: 10 O 387/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0919.10O387.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Von den Gerichtskosten und seinen außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger 48%, die Beklagte zu 1) 23% und die Beklagte zu 2) 29 %. Der Kläger trägt von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) 41% und denen der Beklagten zu 2) 47%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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