1 O 119/17•Landgericht Bonn, 2017-10-13, 1 O 119/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 119/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-13
Aktenzeichen: 1 O 119/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:1013.1O119.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: InsO § 133 Abs. 1; HGB § 335
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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