Landgericht Bonn, 2017-10-13, 1 O 119/17

1 O 119/17Kantonsgericht13.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 119/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-13

Aktenzeichen: 1 O 119/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:1013.1O119.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: InsO § 133 Abs. 1; HGB § 335

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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