Landgericht Bonn, 2017-10-16, 4 T 347/17

4 T 347/17Kantonsgericht16.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 4 T 347/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-10-16

Aktenzeichen: 4 T 347/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:1016.4T347.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn

Normen: § 79 Abs. 1 Nr. 1 GVGA; § 114 Urh.G.

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Pfändung der beiden Kunstwerke für unzulässig erklärt wird.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen Gläubiger und Schuldner jeweils zur Hälfte. Die Beschwerdegebühr wird um die Hälfte ermäßigt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.