Landgericht Bonn, 2017-10-19, 50 KLs 220 Js 308/17 17/17

50 KLs 220 Js 308/17 17/17Kantonsgericht19.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 50 KLs 220 Js 308/17 17/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-19

Aktenzeichen: 50 KLs 220 Js 308/17 17/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:1019.50KLS220JS308.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. große Strafkammer des Landgerichts

Normen: §§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2, Abs. 6 S. 2 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 1,; 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 253 Abs. 1, 255, 52 StGB

Tenor

Der Angeklagte ist der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung in zwei tateinheitlich zusammenfallenden Fällen schuldig. Er wird deshalb zu der Freiheitsstrafe von

elf Jahren sechs Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die der Nebenklägerin und dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2, Abs. 6 S. 2 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 1, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 253 Abs. 1, 255, 52 StGB

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