Landgericht Bonn, 2017-12-13, 11 T 331/17

11 T 331/17Kantonsgericht13.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 T 331/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-12-13

Aktenzeichen: 11 T 331/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:1213.11T331.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn

Tenor

Die Beschwerde vom 15.06.2017 gegen den Ordnungsgeldbescheid vom 31.05.2017 wird zurückgewiesen.

Der irrtümlich in dem vorliegenden Verfahren erlassene Beschuss vom 05.10.2017 wird - wie bereits angekündigt - aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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