37 T 386/16•Landgericht Bonn, 2017-12-21, 37 T 386/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 37 T 386/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-21
Aktenzeichen: 37 T 386/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:1221.37T386.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer für Handelssachen
Tenor
Auf die Beschwerde vom 31.05.2016 wird die Ordnungsgeldentscheidung vom 13.05.2016 einschließlich der Festsetzung von Zustellungskosten
und die Verwerfung des Einspruchs in derselben Entscheidung
aufgehoben.
Die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerin trägt die Staatskasse.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.