1 O 150/17•Landgericht Bonn, 2018-01-12, 1 O 150/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 150/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-12
Aktenzeichen: 1 O 150/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0112.1O150.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 439 Abs. 1; BGB § 275 Abs. 1
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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