Landgericht Bonn, 2018-04-13, 9 O 285/17

9 O 285/17Kantonsgericht13.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 285/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-13

Aktenzeichen: 9 O 285/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0413.9O285.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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