Landgericht Bonn, 2018-05-15, 11 O 49/17

11 O 49/17Kantonsgericht15.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 O 49/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-15

Aktenzeichen: 11 O 49/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0515.11O49.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

Unter Aufhebung des Beschlusses vom 02.11.2017 wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 11.10.2017 zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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