11 O 49/17•Landgericht Bonn, 2018-05-15, 11 O 49/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 11 O 49/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-15
Aktenzeichen: 11 O 49/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0515.11O49.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
Unter Aufhebung des Beschlusses vom 02.11.2017 wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 11.10.2017 zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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