Landgericht Bonn, 2018-05-25, 1 O 109/17

1 O 109/17Kantonsgericht25.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 109/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-25

Aktenzeichen: 1 O 109/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0525.1O109.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrage leisten.

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