3 O 332/15•Landgericht Bonn, 2018-05-29, 3 O 332/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 3 O 332/15 — Zwischenurteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-29
Aktenzeichen: 3 O 332/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0529.3O332.15.00
Dokumenttyp: Zwischenurteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass der Beklagte prozessfähig ist.
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- Eine Aussetzung des Verfahrens wegen eines Verlustes der Prozessfähigkeit wird abgelehnt.
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- Eine Aussetzung des Rechtsstreits bis zu einem Abschluss des den Beklagten betreffenden Betreuungsverfahrens wird abgelehnt.
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