Landgericht Bonn, 2018-05-29, 3 O 332/15

3 O 332/15Kantonsgericht29.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 3 O 332/15 — Zwischenurteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-29

Aktenzeichen: 3 O 332/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0529.3O332.15.00

Dokumenttyp: Zwischenurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass der Beklagte prozessfähig ist.
    1. Eine Aussetzung des Verfahrens wegen eines Verlustes der Prozessfähigkeit wird abgelehnt.
    1. Eine Aussetzung des Rechtsstreits bis zu einem Abschluss des den Beklagten betreffenden Betreuungsverfahrens wird abgelehnt.

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