1 O 288/17•Landgericht Bonn, 2018-06-08, 1 O 288/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 288/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-08
Aktenzeichen: 1 O 288/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0608.1O288.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 434; BGB § 443.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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