Landgericht Bonn, 2018-06-08, 1 O 288/17

1 O 288/17Kantonsgericht08.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 288/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-08

Aktenzeichen: 1 O 288/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0608.1O288.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: BGB § 434; BGB § 443.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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