Landgericht Bonn, 2018-06-20, 19 O 412/17

19 O 412/17Kantonsgericht20.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 19 O 412/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-20

Aktenzeichen: 19 O 412/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0620.19O412.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 577,36 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit 28.11.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 95% und die Beklagte zu 5%

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin kann eine Vollstreckung verhindern, wenn sie jeweils Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags leistet, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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