5 S 155/17•Landgericht Bonn, 2018-07-17, 5 S 155/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 155/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-17
Aktenzeichen: 5 S 155/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:0717.5S155.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 30.10.2017, Az. 118 C 253/16, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt an die Kläger einen Betrag in Höhe von 377,82 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2017 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Kläger 92 % und die Beklagte 8 %, von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger 91 % und die Beklagte 9 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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